Sicherheit kommt von Sichtbarkeit
Gefahren gibt es im Einsatz viele – und natürlich auch entsprechende Normen und Vorschriften, wie man diesen begegnen kann. Leider sind diese nicht immer ganz einfach zu verstehen. Nachfolgend versuchen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen zufassen.
Seit 2018 ist die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft getreten. Diese bringt weitere Änderungen und Verschärfungen für Hersteller und Vertreiber von persönlicher Schutzausrüstung mit sich. Unsere Produkte sind, wenn diese als PSA gelten, in der Risikogruppe II eingeteilt und werden von unabhängigen Prüfinstituten einer Baumusterprüfung unterzogen. Zudem muss jeder Hersteller die Konformität mit den geltenden europäischen Richtlinien und Verordnungen erklären.ISO EN 20471 – Warnschutz
Die EN 20471:2013 (vorher nur 471) sagt aus, welche Warnwirkung im Straßenverkehr durch die Schutzkleidung erzielt wird. Für den Rettungsdienst ist der Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr und muss somit durch entsprechende Warnschutzkleidung abgedeckt sein. Aufgrund der deutlichen Verschärfung der Norm zum Vorgänger sind die Prüfkriterien deutlich ausgeweitet und es wird im Rahmen dieser Norm auch das Material, die Waschbarkeit und weitere Kriterien geprüft.
Unterschied zwischen tagesleuchtrot und dunkelrot
Immer wieder haben wir die Fragen – und auch naturgemäß Missverständnisse – bezüglich den Warnschutzfarben. Da leider fluoreszierende Farben nicht auf allen Geräte und Monitorkalibrierungen gleich dargestellt werden können – und auch fotografisch schwer aufzunehmen sind – haben wir Ihnen hier eine direkte Gegenüberstellung vorgenommen. Seit Ablösung der alten 471 Norm mit der EN ISO 20471 von 2013 sind nur noch Tagesleuchtfarben in der PSA zugelassen. Das sind: Tagesleuchgelb, Tagesleuchtrot und Tagesleuchtorange. Hierbei werden oft orange und rot verwechselt, da der flüchtige Eindruck ohne Vergleich oft Richtung Orange assoziiert wird. Wir verwenden aber standardmäßig ausschließlich tagesleuchtrot und tagesleuchtgelb (kein orange). Selbstverständlich haben wir auch noch dunkelrot (das alte EN 471 »Rot«) als Kontrastfarbe im Programm. Außerdem gibt es ausgewählte Artikel auch noch in dunkelrot im Sortiment – diese sind – auch wenn mit Reflexstreifen versehen – keine PSA im Sinne der EN 20471 und damit nicht für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen! Haben Sie Fragen bezüglich der Warnschutzfarben oder deren Zulässigkeit können Sie uns gerne kontaktieren! Links: tagesleuchtrot (nicht orange!) nach EN 20471 – Rechts: dunkelrot nach EN 471 – keine Warnschutzfarbe mehr!EN 343 – Wetterschutz
Für den Träger von Rettungsdienstbekleidung ist neben der Warnwirkung selbstverständlich auch der Wetterschutz entscheidend. Folgende Kriterien werden geprüft:
- Wärmeisolierung
- Wasserabweisung
- Wasserdampfdurchgangswiderstand oder „Atmungsaktivität“ des Kleidungsstücks
- Stärke der Bestandteile des Kleidungsstücks – Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Schrumpf
- Farbechtheit (nach Kontakt mit Licht, Nässe, Reiben, Waschen und Chemischer Reinigung)
Auch hier werden verschiedene Leistungsklassen untersucht, nochmals unterteilt in A und B (Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität). Je nach Testergebnis werden auch hier Klasse 1 bis 3 vergeben. Für Rettungsdienstbekleidung sollte die Einstufung 3 / 3 lauten (bester Wert).
Haben Sie Fragen?
Selbstverständlich gibt es noch weitere Normen – Flammschutz, ESD, Chemie-Resistenz, usw. Auch die D-GUV hat weitere Vorschläge für Einsatzbekleidung veröffentlicht und passt diese laufend an. Deshalb beraten wir Sie gerne zum Thema „Persönliche Schutzbekleidung“ und normative Anforderungen.
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